Anmeldung

Die Vergabe von Speicherplatz für Institute und andere organisatorische Einheiten auf dem zentralen Speichersystem des ZID erfolgt laut Beschluss des Rektorats nach folgenden Richtlinien:  Institute (und andere organisatorische Einheiten) erhalten bei Bedarf einen Instituts-Share am Server share.univie.ac.at (siehe Fileservices) bis maximal 250 GB ohne besondere Formalitäten (Näheres unter Anmeldung). Bei größerem Speicherplatz ist eine Genehmigung durch das Rektorat erforderlich, wobei dem Institut ein Kostenanteil in Höhe von EUR 800,- pro Terabyte und Jahr verrechnet wird.

Vergabe von Instituts-Shares

Jeder Instituts-Share wird standardmäßig als dynamischer Share angelegt, d.h. der freie Plattenplatz wird alle 15 Minuten überprüft und automatisch angepasst: Ist er kleiner als 10 GB (Standard-Mindestwert), so wird der Share schrittweise (in GB-Schritten) bis zum bewilligten Maximum vergrößert. Falls Sie mehr "Puffer" brauchen (d.h. mehr als 10 GB pro 15 Minuten am Share speichern), geben Sie dies bitte bei der Anmeldung bekannt.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Organisationseinheit kann auch ein statischer Share vergeben werden (dies ist auch jederzeit nachträglich änderbar). Ein statischer Share hat eine fixe Größe - in der Regel 250 GB - und empfiehlt sich dann, wenn der Platzbedarf sehr stark schwankt bzw. kurzfristig sehr große Datenmengen gespeichert werden müssen.

Verrechnung

Bei Shares, die größer als 250 GB sind, erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlichen Größe zum Ende eines Kalenderjahres. Der Kostenanteil beträgt EUR 800,- pro Terabyte und Jahr. Zur Berechnung wird der Mittelwert der tatsächlichen Größe des Shares abzüglich 250 GB pro Institut herangezogen. Bei einem Share von 2 Terabyte fallen beispielsweise folgende Kosten an:

  • dynamischer Share: Angenommen, die Speicherplatzbelegung wächst innerhalb eines Jahres von 200 GB auf 1,5 TB, so dient der Mittelwert über die tatsächliche Belegung im Lauf des Jahres als Grundlage für die Verrechnung. Beträgt dieser Mittelwert z.B. 800 GB, so werden 550 GB verrechnet (in Summe EUR 440,-).
  • statischer Share: Es werden 2 TB abzüglich 250 GB = 1,75 TB verrechnet, in Summe EUR 1.400,-.

Anmeldung

Die Share-Anmeldung erfolgt durch einen formlosen Antrag des Institutsvorstands oder des EDV-Beauftragten per E-Mail an die Adresse fileservice.zid@univie.ac.at. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und UserID des verantwortlichen Betreuers/der verantwortlichen Betreuerin
  • gewünschter Share-Name
  • ev. Angabe des gewünschten Mindestwerts für freien Plattenplatz (siehe Vergabe von Instituts-Shares, Standard-Mindestwert = 10 GB)
  • gegebenenfalls explizite Anforderung eines statischen Share mit Angabe der gewünschten Größe

Wenn mehr als 250 GB Speicherplatz benötigt werden, sind zusätzlich die für eine Projektbegutachtung durch das Rektorat nötigen Unterlagen anzufügen. Das sind in jedem Fall

  • Bestätigung, dass der Speicherplatz ausschließlich für die Zwecke des angegebenen Projekts verwendet wird
  • Kurzbezeichnung des Projekts, für das der Speicherplatz beantragt wird

sowie entweder

  • Bestätigung, dass dieses Projekt bereits einem kompetitiven internationalen peer review-Verfahren unterzogen wurde
  • Identifikation des Projekts (z.B. FWF-Projektnummer, EU-Projektbezeichnung)
  • beantragtes Ausmaß an Speicherplatz
  • falls das Ausmaß des Speicherplatzbedarfs nicht bereits im Rahmen der Projektbegutachtung mitbeurteilt wurde: Begründung für das beantragte Ausmaß an Speicherplatz
  • Angabe der Projektkostenstelle/-innenauftragsnummer
  • Einverständnis der/des Zeichnungsberechtigten für die Abbuchung der vom ZID festgelegten Kostenbeteiligung (derzeit EUR 800,- pro Terabyte und Jahr) von der Projektkostenstelle/-innenauftragsnummer

oder

  • Kurzbeschreibung des Projekts (max. 10 Zeilen)
  • Angabe der am Projekt beteiligten Personen und Institutionen
  • Angabe der drei wichtigsten Publikationen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen und von Personen stammen, die am Projekt beteiligt sind
  • Angabe, welche Publikationen auf Grund des Projekts voraussichtlich in den nächsten drei Jahren zu erwarten sind
  • beantragtes Ausmaß an Speicherplatz
  • Begründung für das beantragte Ausmaß an Speicherplatz
  • Angabe der Kostenstelle/Innenauftragsnummer
  • Einverständnis der/des Zeichnungsberechtigten für die Abbuchung der vom ZID festgelegten Kostenbeteiligung (derzeit EUR 800,- pro Terabyte und Jahr) von der Kostenstelle/-innenauftragsnummer

In begründeten Fällen kann von diesem Schema abgewichen werden.

Beschluss des Rektorats

Beschluss des Rektorats vom 8.3.2007 über die Vergabe von Speicherplatz auf dem zentralen Storage-System des ZID:

  • Speicherplatz für die Studierenden: Die Studierenden werden am zentralen Storage-System auf 1 GB pro Person beschränkt.
  • Speicherplatz für das Universitätspersonal: Für das Universitätspersonal gilt am zentralen Storage-System grundsätzlich eine Beschränkung auf 10 GB pro Person, die in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50 GB erweitert wird. Die Zustimmung zu solchen Ausnahmefällen erteilt der Leiter der Abteilung "Zentrale Services & Benutzerbetreuung" am ZID.
  • Speicherplatz für Institute: Institute (und andere organisatorische Einheiten) erhalten bei Bedarf einen gemein­samen Speicherplatz (Instituts-Share) bis maximal 250 GB ohne besondere Formalitäten. Das Institut wird hierbei gegen über dem ZID durch den Institutsvorstand oder durch den von ihm ernannten EDV-Beauftragten vertreten.
  • Speicherplatz für Großprojekte: Für BenutzerInnen mit größerem Speicherbedarf kommt ein Antragsverfahren mit einer Projektbegutachtung durch das Rektorat zur Anwendung. Eine positive Beurteilung durch das Rektorat ermächtigt den ZID gleichzeitig mit der Vergabe des Speicherplatzes zur Verrechnung eines Kostenanteils in Höhe von EUR 800,- pro Terabyte und Jahr zu Lasten der im Antrag genannten Institutskostenstelle. Die Vergabe des Speicherplatzes erfolgt auf eine Mindestdauer von drei Jahren. Die Anträge auf Speicherplatz für Großprojekte sind schriftlich mit den für eine Projektbegutachtung erforderlichen Unterlagen beim ZID einzureichen, der diese dann dem Rektorat zur Entscheidung vorlegt.
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