Allgemeines

Organisationseinheiten der Universität Wien können über den Zentralen Informatikdienst (ZID) lizenzpflichtige Software zu einem Unkostenbeitrag beziehen. Diese Seite erläutert die Vorgangsweise.

Wer kann Software bestellen?

Die Aktion des ZID gilt nur für Organisationseinheiten der Universität Wien.
Studierende und Universitätsbedienstete, die die Software privat verwenden wollen, sind grundsätzlich nicht berechtigt im Rahmen dieser Aktion Software beim ZID zu beziehen.

Lizenzbedingungen

Allgemeine Lizenzbedingungen für die Verwendung von Softwareprodukten aus dem Portfolio der Standardsoftware der Universität Wien (Stand: 1.4.2013)

  1. Gegenstand der Lizenzbedingungen ist die Einräumung des nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren, zeitlich befristeten (bei Mietprodukten) oder zeitlich unbefristeten (bei Kaufprodukten) Rechts der Benutzung eines Softwareproduktes durch den Lizenznehmer zu den unten angeführten Bedingungen.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich den Lizenzbedingungen der Universität Wien sowie den allgemeinen Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers (EULA, siehe Vertragsliste) zu entsprechen und seine Mitarbeiter, die das Produkt verwenden, zur Einhaltung zu verpflichten.
    Voraussetzung für die Nutzung des jeweiligen Softwareproduktes ist ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Universität Wien.
  3. Aus den Lizenzbedingungen ergibt sich für den Lizenznehmer die Verpflichtung, das Softwareprodukt nur für folgende Zwecke zu benützen:
    a) für die Lehre
    b) für die Forschung
    c) für die Entwicklung von Lehrsoftware
    d) soferne explizit angegeben für interne Verwaltungszwecke
    e) für Softwareentwicklungsarbeiten betreffend die Punkte a. bis d.
    Die Software darf für die genannten Zwecke nur an der Universität Wien verwendet werden, nicht jedoch für andere Institutionen, wie externe Arbeitsgruppen oder Forschungsgesellschaften (soweit nicht explizit anders vereinbart).
    Eine kommerzielle Nutzung ist auf jeden Fall untersagt.
  4. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Dritten das Recht einzuräumen, Kopien des Softwareproduktes oder der Dokumentation anzufertigen. Ebenso ist ein Reverse Engineering untersagt.
  5. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, ist für jede Installation bzw. jede Einzelnutzung auf einer Computerplattform eine Einzellizenz erforderlich, das gilt insbesondere auch für virtuelle Instanzen bzw. einzelne Sockets.
  6. Die Verwendung der  Softwareprodukte ist auf den Zeitraum der Lizenzierung durch den Lizenznehmer begrenzt. Mit Ablauf der Lizenz erlischt das Recht der Verwendung des Produktes und es ist dieses zu deinstallieren.
  7. Für den Fall einer zu geringen Nutzung eines Softwareproduktes (Unwirtschaftlichkeit eines Vertrages) besteht die Möglichkeit einer Nichtverlängerung durch den ZID. In diesem Fall erlischt ebenfalls das Recht zur Verwendung des Softwareproduktes und es ist dieses zu deinstallieren. Eine allfällige Nichtverlängerung wird rechtzeitig ein Jahr vorher angekündigt.
  8. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Bezahlung eines Kostenbeitrages in vereinbarter Höhe (siehe Softwareliste) an den ZID. Die durch diese Kostenbeiträge erzielten Einnahmen sind zweckgebunden und werden vom ZID für Anschaffungen im Bereich der Standardsoftware verwendet.

Detaillierte Erläuterungen zum Thema Lizenzierung der Microsoft Desktop Betriebssysteme (Windows) finden Sie unter Lizenzrechtliche Voraussetzungen für das Update auf Windows 7 und Windows 8.

Wie und wo bekommt man die Software?

Je nach Produkt bzw. Hersteller werden die Softwareprodukte in Kauf- und Mietlizenzen unterteilt (siehe Softwareliste):

  • Kauflizenzen:
    Diese können Sie für einen Unkostenbeitrag von idR EUR 21,- pro Lizenz bestellen. Bei sehr teuren Produkten kann der Unkostenbeitrag höher liegen (siehe Softwareliste). Für jeden Rechner, auf dem die Software installiert wird, ist eine Lizenz erforderlich. Die Lizenz können Sie beliebig lange benutzen, allerdings sind Updates nicht inkludiert. Diese müssen neu bestellt werden und kosten so viel wie eine neue Lizenz. Ausgenommen sind natürlich Servicepacks und Gratisupdates. Die Wahl zwischen verschiedenen Sprachversionen ist frei. 
  • Mietlizenzen:
    Diese können Sie für einen jährlichen Unkostenbeitrag (siehe Softwareliste) erwerben. Für jeden Rechner, auf dem die Software installiert wird, ist eine Lizenz erforderlich. Für jedes Folgejahr müssen Sie eine Wartungsgebühr pro Lizenz und Jahr bezahlen. Dafür erhalten Sie aber auch sämtliche Updates. Sie erhalten von uns jährlich eine Aufstellung Ihrer aktuellen Mietlizenzen und eine Rechnung. Nicht mehr benötigte Lizenzen können Sie abmelden. Abgemeldete Lizenzen müssen (abgesehen von wenigen Ausnahmen) von den Rechnern gelöscht werden.

Bitte beachten: Wenn Sie auf dem Bestellformular neben der Produktbezeichnung keine Versionsnummer angeben, erhalten Sie die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Programmversion.

Für die Bestellung von Software beim ZID benötigen Sie das Bestellformular für Standardsoftware. Senden Sie das vollständig ausgefüllte und vom Zeichnungsberechtigten unterschriebene Formular an:

Zentraler Informatikdienst der Universität Wien
Team Licensing & Training
Universitätsstraße 7, 1010 Wien

Alternativ können Sie es auch im ZID abgeben, per Fax an +43-1-4277-9 140 senden oder als Scan an software.zid@univie.ac.at übermitteln (bitte nicht zusätzlich das Original schicken).

Fast alle Softwareprodukte sind auf dem Softwaredistributionsserver (kurz SWD-Server) des ZID, abgelegt. Mit Ihrer Bestellung erhalten Sie das Recht, die Software vom SWD-Server zu kopieren und so oft wie bestellt auf Ihren Rechnern zu installieren. Für den Zugriff auf den SWD-Server benötigen Sie eine Mailbox -UserID und das zugehörige Passwort.

Wenn Ihre Softwarebestellung bei uns eingelangt ist, benötigen wir in der Regel maximal zwei Tage, um für Sie die Zutrittsrechte auf dem SWD-Server einzurichten. Nach der Bearbeitung Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail zur Bestätigung. Nun können Sie die Software vom SWD-Server kopieren bzw. installieren.
Wenn Ihr Computer am EDV-Netz der Universität Wien angeschlossen ist, können Sie die Software auf Ihren Computer kopieren. Sind Sie nicht am Datennetz angeschlossen, so müssen Sie die Software auf CD/DVD bei uns kaufen oder entlehnen.

Einige Produkte stehen nur auf CD/DVD zur Verfügung (siehe Softwareliste). Diese können Sie beim Team Licensing & Training (T +43-1-4277-141 38) gegen Voranmeldung für einige Tage entlehnen oder für zusätzliche EUR 3,- eine Kopie der CD/DVD bestellen. Haben Sie Kopien bestellt, so werden Sie verständigt, sobald diese fertig sind.

Eine detaillierte Anleitung zur Bestellung der Software finden Sie auf unserer Bestellanleitungsseite.

Eine Hilfe für den Bezug von Software vom Softwaredistributionsserver (SWD-Server) finden Sie auf unserer SWD-Anleitungsseite.

Wie und wo bekommt man die Handbücher?

Wegen des für Sie günstigen Preises der Softwarelizenzen und wegen der Verteilung über den SWD-Server ist es uns nicht möglich, die Handbücher mit der Software auszuliefern. Diese müssen Sie daher extra beschaffen. Eine Liste der verfügbaren Handbücher mit Preisen und Bezugsadressen ist bei uns erhältlich. Bei diesen Handbüchern handelt es sich um Originalliteratur der Softwarehersteller, die ausschließlich über die angeführten Händler zu beziehen sind. Darüber hinaus sind über den Buchhandel Bücher anderer Verlage verfügbar.

Wie kommt man zu Updates?

Bei der Bestellung von Kauflizenzen sind Updates nicht inkludiert. Wenn Sie eine neue Version beziehen wollen, müssen Sie diese neu bestellen.
Bei Mietlizenzen sind Updates inkludiert, solange Sie die jährliche Mietgebühr bezahlen.

Kontaktpersonen und Öffnungszeiten

Für alle Belange bezüglich Standardsoftware wie allgemeine Infos, Verwaltung der Bestellungen, Verwaltung und Betreuung der Download- und Lizenzserver, Entlehnen von CDs/DVDs, etc. ist zuständig:

Team Licensing & Training
1010 Wien, Universitätsstr. 7; NIG, 1. Stock, Zi.D0110
T +43-1-4277-14138, E-Mail software.zid@univie.ac.at
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr

Lizenzrechtliche Voraussetzungen für das Update auf Windows 7 und Windows 8

Um den MitarbeiterInnen der Universität Wien jederzeit die Möglichkeit zu geben, die jeweils aktuellsten Versionen der wichtigsten und am häufigsten benutzten Microsoft Produkte zu verwenden und von den neuesten Features zu profitieren, hat die Universität Wien eine Rahmenvereinbarung mit Microsoft, das Microsoft Campus Agreement[1], abgeschlossen.

Dieses sogenannte Volumenlizenzprogramm wird jeweils für eine Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Es beruht auf einem Mietmodell, dessen Kosten jährlich auf Basis der an Microsoft bzw. assoziierte Händler gemeldeten MitarbeiterInnenanzahl der Universität Wien berechnet und verrechnet werden.

Dieser Campus Vertrag, welcher automatisch eine Software Assurance[2] Mitgliedschaft beinhaltet, erlaubt unseren MitarbeiterInnen während der Laufzeit des Lizenzvertrages, ausgewählte Microsoft-Produkte (Windows, Office und Client Access Lizenzen[3]) für sämtliche Geräte der Universität Wien in der jeweils neuesten Version kostengünstig zu gestützten Preisen beim ZID zu bestellen und zu nutzen.

ACHTUNG: Während für Anwendungen, wie z.B. MS Office, vorab keine Basislizenzen vorhanden sein müssen, gilt dies für die Betriebssysteme nicht: Das Campus Agreement beinhaltet für Desktop Betriebssysteme nur Windows Upgrade Lizenzen. Die Installation einer Windows Upgrade Lizenz setzt daher den Besitz einer gültigen "Basislizenz" voraus - das kann z.B. eine Windows OEM[4] oder eine andere Windows Vollversion (SB[5], FPP[6]) sein.

Eine korrekte Windows - Lizenzierung liegt also nur dann vor, wenn es zu jedem laufendem MS-Betriebssystem ein sogenanntes "qualifizierendes MS Betriebssystem"[7] als Basissystem gibt. Erst dieses kann dann über den Campus-Vertrag auf das aktuellste am Markt befindliche MS-Windows Betriebssystem upgedatet werden.

Eine korrekte Windows Basislizenzierung können sie am besten daran erkennen, wenn der betroffene PC oder das Notebook mit einer sogenannten COA (Certificate of Authenticity) Plakette beklebt ist oder sie sich im Besitz eines Windows Volllizenz-Einzelhandelspaketes (FPP, SB, OEM) befinden (Handbuch, DVD und COA Plakette), welches eindeutig und jederzeit nachvollziehbar diesem bestimmten Rechner (und nur diesem) zugewiesen ist.   

Jeder neue Arbeitsplatzrechner muss daher generell mit einer gültigen Basislizenz angeschafft bzw. ausgestattet werden. Als Lösung können Sie jeden PC  entweder gleich mit vorinstallierter OEM Version beschaffen (diese Art der Lizenzierung wird auch im Rahmen der Bestellungen über die BBG[8] angeboten), oder aber auch eine Windows Volllizenz über den ZID beziehen.

Nähere Informationen bezüglich Microsoft Lizenzierung entnehmen Sie bitte den folgenden Microsoft-Dokumenten

bzw. den Microsoft Webseiten.

Bei Anregungen oder eventuellen weiteren Fragen steht Ihnen unser Softwareteam unter der E-Mail-Adresse: lizenzmanagement.zid@univie.ac.at jederzeit gerne zur Verfügung.

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[1] nähere Informationen finden Sie unter: http://www.microsoft.com/de-de/licensing/licensing-options/ees.aspx. Derzeitiges Vertragsende ist der 31.7.2015.

[2] Software Assurance ist ein Wartungsvertrag zu Microsoft Lizenzen. Im Rahmen des Campus Vertrages wurde ein solcher für die Universität Wien abgeschlossen und gilt für diese Produkte: Windows, Office und CAL.

[3] CAL: steht für Client Access License und bezeichnet eine Lizenz, die zusätzlich benötigt wird wenn man auf MS-Server zugreifen möchte. Folgende Serverzugriffslizenzen sind über den Campus Vertrag abgedeckt: Windows-, Exchange-, Sharepoint Portal und Sys.Mgmt. Alle anderen CALs müssen gesondert bestellt werden.

[4] OEM: Original-Equipment-Manufacturer

[5] SB: System Builder

[6] FPP: Full Packaged Product

[7] als "qualifizierendes Betriebssystem" für Windows 7 gelten die unter diesem Link angeführten Systeme.

[8] BBG: Bundes Beschaffung Ges.m.b.H (http://www.bbg.gv.at)

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