Nutzungsbedingungen Diensthandy

  • Zuletzt geändert am: 01.05.2024 
  • Genehmigt durch: Ulf Busch
  • Für den Inhalt verantwortlich: Ulrich Kiermayr
  • Redaktion und Gestaltung: IT Communications & Marketing

Für Angehörige des ZID gelten zusätzlich diese Ergänzungen.

Universitätsangehörige mit aufrechtem Dienstverhältnis haben die Möglichkeit, ein Diensthandy anzumelden. Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis der Leitung der Organisationseinheit. Der*Die Mitarbeiter*in ist von der Universität Wien nur persönlich autorisiert, das Diensthandy zu nutzen.

Rufnummern

Die vergebene Mobilrufnummer hat die Form +43-660-89x-xxxx. Nicht der gesamte Rufnummernblock ist für die Universität Wien reserviert.

Rufnummern eines früheren Betreibers in der Form +43-664-817xxxx bleiben gültig. 

Pro u:account-UserID kann nur ein Diensthandy angemeldet werden.

Bei einer Kündigung des Vertrages bzw. beim Ausscheiden aus dem Personalstand der Universität Wien kann die Rufnummer nicht beibehalten bzw. übernommen werden.

Rechnungslegung

Die Hutchison Drei Austria GmbH sendet monatlich eine Rechnung an den Zentralen Informatikdienst. Die Unternehmensrechnung enthält den monatlichen Pauschalpreis sowie alle anfallenden Gebühren.

Der monatliche Pauschalpreis und etwaige anfallende Nutzungsgebühren (Roaming außerhalb der EU, Anrufe oder SMS ins Ausland, Zusatz-SIM-Karten) werden an die jeweiligen Organisationseinheiten weiterverrechnet sowie automatisch von der DLE Finanzwesen und Controlling (Quästur) abgebucht. Die Verrechnung erfolgt dabei über die selben Kostenstellen wie bei u:phone.

Fair-Use-Prinzip

Die Basistarife (Sprachtelefonie in Österreich und in der EU, Datenvolumen in Österreich und in der EU) sind als Pauschalpreise unabhängig vom Verbrauch auf Grundlage eines Fair-Use-Prinzips gestaltet.

Es gibt für Mitarbeiter*innen einen Richtwert, aber keine feste Obergrenze für den Verbrauch. Auch bei fallweiser geringfügiger Überschreitung des Fair-Use-Richtwerts entstehen in der gesamten EU keine Mehrkosten.

Wenn 3 Monate hintereinander der Richtwert überschritten wird, nimmt der ZID Kontakt auf, um gemeinsam den passenden Pauschalpreis festzulegen.

Bei massiver Überschreitung innerhalb einer Abrechnungsperiode behält sich der ZID das Recht vor, die SIM-Karte sofort zu sperren und Kontakt aufzunehmen.

Nur durch die Beachtung des Fair-Use-Prinzips können günstige Tarife für alle Nutzer*innen garantiert werden. Der ZID behält sich daher vor, bei Missbrauch oder Nichtbeachtung der Regeln das Tarifmodell anzupassen oder zu ändern.

Die aktuellen Tarife und weiteren Kosten sind für Mitarbeiter*innen der Universität Wien jederzeit unter zid.univie.ac.at/diensthandy einsehbar.

Profile

Für die Nutzung können Berechtigungsprofile vergeben werden, die festlegen, welche Gespräche geführt werden dürfen und in welchem Land die SIM-Karte verwendet werden darf. Einer Rufnummer kann immer nur ein Berechtigungsprofil zugeordnet werden. Gegenwärtig sind folgende Berechtigungsprofile definiert:

  • Zone EU: Es gelten Beschränkungen. Jede österreichische Rufnummer kann angerufen werden; Anrufe ins Ausland (Auslandstelefonie) und Benutzung im Ausland (Roaming) sind nur in Ländern der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island möglich.
  • Weltweit: Es gelten keine Beschränkungen. Jede österreichische Rufnummer und jede Rufnummer im Ausland (Auslandstelefonie) kann angerufen werden; auch Benutzung im Ausland (Roaming) ist in allen Ländern möglich.
  • Österreich: Jede österreichische Rufnummer kann angerufen werden. Anrufe ins Ausland (Auslandstelefonie) und Benutzung im Ausland (Roaming) sind nicht möglich.

Mit allen Berechtigungsprofilen können Notrufnummern gewählt werden.

Roaming

Diensthandys mit den Berechtigungsprofilen Weltweit und Zone EU können im Ausland verwendet werden (Roaming).

Vor allem Datenroaming kann sehr hohe Kosten verursachen. Daher ist die Standard-Höchstgrenze von 60,00 Euro inkl. USt. automatisch aktiviert. Das Limit kann mit Einverständnis der Leitung der Organisationseinheit erhöht werden.

Bei Überschreiten des Limits wird eine Datensperre aktiviert und eine eventuell aufrechte Datenverbindung unterbrochen. Der*Die Mitarbeiter*in erhält eine SMS-Benachrichtigung über diese Sperre.

Ein Limit mit Sperre für Sprachtelefonie und SMS ist nicht möglich.

Bestätigung durch die Leitung der Organisationseinheit

Mit der Freigabe der Bestellung bestätigt die Leitung der Organisationseinheit, dass der*die Nutzer*in Universitätsangehörige*r mit aufrechtem Dienstverhältnis ist. Weiters bestätigt die Leitung die Übernahme jener Kosten für das Diensthandy (Pauschalpreis und laufende Gebühren), die auf der Unternehmensrechnung ausgewiesen werden.

Die auf der Unternehmensrechnung unter der Kostenstelle der Organisationseinheit ausgewiesenen Kosten werden vom ZID jeweils monatlich in Rechnung gestellt. Die Leitung erklärt sich mit dem Einzug der für die Nutzung anfallenden Kosten von der hinterlegten Kostenstelle durch die DLE Finanzwesen und Controlling (Quästur) einverstanden. Die Leitung hat das Recht, diese Buchung bis spätestens 2 Monate nach der Abbuchung durch die DLE Finanzwesen und Controlling (Quästur) beim ZID zu beeinspruchen.

Aktivierung

SIM-Karten werden vom ZID nur nach Bestellung über die dafür vorgesehenen Servicedesk-Formulare und Genehmigung der Leitung aktiviert.

Mehrwertdienste

Auf Wunsch kann für jede Rufnummer eine Sperre von Mehrwertnummern bzw. Mehrwertdiensten (0900, 0901) eingerichtet werden. Die Anforderung dieser Sperre erfolgt per E-Mail an handy.zid@univie.ac.at oder per Servicedesk-Formular Diensthandy-Services ändern.

Die Nummernkreise 0930 und 0931 (Premium Rated Service) sind für alle Diensthandys gesperrt. Die Sperre darf nicht aufgehoben werden.

Abmeldung

Wenn der*die Mitarbeiter*in aus dem Personalstand der Universität Wien ausscheidet, deaktiviert der ZID die SIM-Karte des Diensthandys, sodass keine weiteren Gebühren anfallen können.

Die Abmeldung muss schriftlich mittels Formular SIM-Karte kündigen erfolgen.