SSL-Zertifikat für Server
Organisationseinheiten der Universität Wien können ihre Server mit SSL-Zertifikaten ausstatten, um eine verschlüsselte Verbindung zwischen dem Server und dem Endgerät des Nutzers*der Nutzerin herzustellen.
Ein SSL-Zertifikat enthält nähere Angaben zum Server, mit dem man Verbindung aufgenommen hat. Es soll sicherstellen, dass der*die Eigentümer*in einer Webseite auch wirklich ist, wer er*sie vorgibt zu sein.
Für Bestellung und Verwaltung der SSL-Zertifikate sind in erster Linie die EDV-Beauftragten verantwortlich.
Aktuell: Unterbrechung SSL-Zertifikatsservice
Der bisherige Dienstleister für SSL-Zertifikate hat kurzfristig den Vertrag mit dem europäischen Wissenschaftsnetzwerk GÉANT gekündigt, auf dem das SSL-Zertifikatsservice des ZID beruht. Daher können derzeit keine SSL-Zertifikate neu bezogen bzw. erneuert werden.
Das europäische Wissenschaftsnetzwerk GÉANT arbeitet mit Hochdruck daran, einen Nachfolge-Anbieter zu finden. Ziel ist es, den bisherigen Serviceumfang für Sie so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Der ZID hat derzeit leider keine weiteren Informationen zu konkreten Terminen oder angebotenen Services (etwa API-Zugänge, ACME-Zugänge, Arten der verfügbaren Zertifikate).
Bei Fragen steht das Servicedesk-Formular IT-Security (Login) zur Verfügung.
Voraussetzungen
- SSL-Zertifikate der Universität Wien sind für die Nutzer*innen kostenlos.
- Zertifikate können nur für Domains ausgestellt werden, deren Inhaberin die Universität Wien ist. Falls Ihre Domain derzeit auf eine*n andere*n Inhaber*in registriert ist, können Sie sie auf die Universität Wien transferieren.
- Für Domains, die auf Mitarbeiter*innen oder Studierende der Universität Wien persönlich registriert sind, können keine Zertifikate ausgestellt werden.
- Ein SSL-Zertifikat der Universität Wien darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- Bei Finanztransaktionen sind unter Umständen besondere Vorschriften zu beachten.
- Die Domain muss sich mit allen Services auf den Servern der Universität Wien befinden. Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die IT-Security des ZID.