Die Universität Wien ist bemüht, ihre Webseiten und Webservices im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Software von Atlassian:

  • Confluence (u:wiki und Intranet)
  • Jira Service Management (Servicedesk)
  • Jira Software (JIRA, Webanwendung zur Fehlerverwaltung, Problembehandlung und zum operativen Projektmanagement)
  • Bitbucket (webbasierter Onlinedienst zur Versionsverwaltung für Software-Entwicklungsprojekte)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die eingesetzte Software ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.1.2 (PDF-Dokument).

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Details zum Konformitätsgrad der einzelnen WCAG 2.1 AA-Kriterien sind in Voluntary Product Accessibility Templates –  VPATs - auf der Website von Atlassian veröffentlicht.

Auf einem öffentlichen Dashboard sind kritische Barrierefreiheitsprobleme und deren Status einsehbar.

Erstellung dieser Erklärung

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Software mit dem Web-Zu­gäng­lichkeits-Gesetz erfolgte in Form von Accessibility Audits durch das Atlassian Accessibility QA Team.

Die unter atlassian.com/accessibility veröffentlichten Voluntary Product Accessibility Template (VPAT)-Dokumente beschreiben das Konformitätslevel, das jedes Produkt für bestimmte WCAG 2.1 AA-Kriterien bietet. Diese VPATs sind gemäß Abschnitt 508 des US-amerikanischen Rehabilitationsgesetzes verpflichtend zu veröffentlichen, um Beschaffungsbeauftragten Daten zum Vergleich des relativen Zugänglichkeitsniveaus zwischen konkurrierenden Lösungen bereitzustellen.

Die VPATs werden regelmäßig aktualisiert. Sie gelten für:

Atlassian arbeitet sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit.

Feedback und Kontakt

Das u:wiki-Service wird laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung des u:wiki-Services behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder schwerer wiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an wzg@univie.ac.at mitzuteilen. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren