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Nutzungsbedingungen ZID-Softwareportfolio

  • Zuletzt geändert am: 01.02.2023
  • Genehmigt durch: Ulf Busch
  • Für den Inhalt verantwortlich: Eva Schadinger
  • Redaktion und Gestaltung: IT Communications & Marketing

Nutzungsbedingungen für die Verwendung von Software aus dem Softwareportfolio des Zentralen Informatikdienstes (kurz ZID) der Universität Wien:

  • Die Universität Wien stellt ihren Einrichtungen und Mitarbeiter*innen Software (die „Software“) zur Verfügung, deren Lizenzrechte der Universität Wien aufgrund von Lizenzvereinbarungen mit den Herstellern eingeräumt wurden. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen beschreiben den Umfang, in dem diese Software benutzt werden kann.
  • Die Nutzer*innen verpflichten sich ausdrücklich, diesen Nutzungsbedingungen der Universität Wien sowie den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers (EULA; siehe Vertragsinformationen online) zu entsprechen. Die Leiter*innen von Einrichtungen der Universität Wien sind angehalten, ihre Mitarbeiter*innen, die Software aus dem Softwareportfolio des ZID verwenden, zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten.
  • Aus den Lizenzbedingungen ergibt sich für die Universität Wien die Verpflichtung, die Software nur für folgende Zwecke zu benützen: a) für die Lehre b) für die Forschung c) für die Entwicklung von Lehrsoftware d) für interne Verwaltungszwecke (sofern nicht anders angegeben) e) für Software-Entwicklungsarbeiten betreffend Punkt a) bis d). Die Software darf für die genannten Zwecke nur im Rahmen der Tätigkeit für die Universität Wien verwendet werden, nicht jedoch für andere Institutionen wie externe Arbeitsgruppen oder Forschungsgesellschaften (soweit nicht explizit anders vereinbart). Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist auf jeden Fall untersagt.
  • Die Software sowie jegliche Lizenzinformationen (z. B. Seriennummern) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ebenso ist es den Nutzer*innen nicht gestattet, Dritten das Recht einzuräumen, Kopien der Software oder der Dokumentationen anzufertigen.
  • Für jede Installation bzw. jede einzelne Nutzung auf einer Computer-Plattform ist eine eigene Lizenz erforderlich, das gilt insbesondere auch für virtuelle Instanzen. Eventuelle gestattete erweiterte Nutzungsrechte einzelner Softwareprodukte sind unter Vertragsinformationen online nachzulesen und nur unter den dort genannten Voraussetzungen möglich.
  • Die Nutzungsdauer der Softwareprodukte für die entsprechenden Einrichtungen oder für die entsprechenden Mitarbeiter*innen ist immer zeitlich beschränkt und beim Bezug der jeweiligen Software aus dem Softwareportfolio des ZID zu entnehmen. Befristete Verlängerungen sind jedoch möglich. Bei Ablauf der Nutzungsdauer erlischt das Recht der Benützung der jeweiligen Software.
  • Die Verwendung der Software ist auf die Dauer der von der Universität Wien erworbenen Lizenz beschränkt. Mit Beendigung der zugrunde liegenden Lizenzvereinbarung mit dem Hersteller erlischt das Recht der Benützung der jeweiligen Software. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses des*der jeweiligen Nutzer*in an der Universität Wien bzw., wenn berechtigt, auch an deren verbundenen Unternehmungen, erlischt das Nutzungsrecht an der Software.
  • Bei Beendigung des Nutzungsrechts an der Software ist diese zu deinstallieren, allfällige Kopien der Software, z. B. Sicherungskopien sind zu vernichten. Die Universität Wien ist berechtigt, einen Nachweis der Deinstallation der Software zu verlangen.
  • Mit der Nutzung der Lizenz ist eine interne Kostenbelastung der jeweiligen Einrichtung der Universität Wien verbunden. Die internen Verrechnungspreise sind in der Softwareliste jeweils online nachzulesen.
  • Die Universität Wien ist auf Grund der Verträge mit den Herstellern verpflichtet, auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen (EULA) zu achten. Der Lizenzgeber (Hersteller) ist berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung der Lizenzbedingungen zu prüfen und entsprechende Nachweise einzufordern. Die Nutzer*innen sowie die jeweilige Einrichtungen sind daher verpflichtet, dem ZID alle Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen zu übermitteln, die zur Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen erforderlich sind.
  • Wenn durch die ermittelten Informationen oder in anderer Weise eine Lizenzverletzung nachgewiesen werden kann, hat die entsprechende Einrichtung unverzüglich eine Nachlizenzierung durchzuführen.
  • Der ZID übernimmt keine Gewährleistung für Verfügbarkeit, Beziehbarkeit, Funktionalitäten und Verwendbarkeit der Software für die von dem*der Mitarbeiter*in vorgesehenen Zwecke. Aus einer Nichtinstallierbarkeit der Software oder mangelnder Funktionalität für die Zwecke des*der Nutzers*Nutzerin ergibt sich kein Anspruch auf Gewährleistung oder Rückabwicklung. Die Universität Wien übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus dem Erwerb und Einsatz der Software.
  • Die Softwareprodukte werden „as is“ zur Verfügung gestellt. Eine Beratung betreffend Installation und Funktionalität kann nicht gewährleistet werden.