Am 5. Dezember 2023 ist es soweit: Die ID Austria startet in den regulären Betrieb und löst damit die Handy-Signatur als offiziellen elektronischen Identitätsnachweis der Republik Österreich ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung bei vielen Services der öffentlichen Hand (etwa FinanzOnline) nur mehr mit ID Austria möglich. Außerdem dient die ID Austria als elektronische Unterschrift und ermöglicht, bestimmte Ausweise digital mit sich zu führen.
Für Nutzer*innen des Service Digital unterschreiben – u:sign ändert sich am 5. Dezember vorerst einmal nichts. Die Anmeldung bei u:sign erfolgt ohnehin mit u:account-UserID und -Passwort. Und PDF-Dokumente können in u:sign schon seit längerer Zeit sowohl mit ID Austria als auch mit Handy-Signatur unterschrieben werden.
Beide Arten der elektronischen Unterschrift sind auch nach dem 5. Dezember möglich. „So lange das Zertifikat der Handy-Signatur gültig ist, kann diese im Rahmen von u:sign weiter verwendet werden“, sagt Sophie Riegler, zuständige Projektleiterin vom ZID. „Die Gültigkeit können Nutzer*innen ganz einfach online überprüfen."
Wenn die Handy-Signatur ursprünglich nicht behördlich registriert wurde, ist für den Wechsel zur Vollversion der ID Austria ein Gang zur Registrierungsbehörde notwendig. Trotzdem empfiehlt Sophie Riegler, nicht bis kurz vor Ablauf des Zertifikats mit dem Umstieg zu warten: „Die ID Austria wird schon in über 200 Online-Anwendungen von Behörden eingesetzt und hat praktische Zusatzfunktionen, die die Handy-Signatur nicht bieten kann."
Ausführliche Informationen zur Registrierung der ID Austria auf oesterreich.gv.at.